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Alphaus Aigis
Hedwig Vogt
Aigis 20
87547 Missen-Wilhams

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Hinweis zur Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart. Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht. Keine der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt, z.B. Naturkatastrophe, Terroranschlag, Beherbergungsverbot) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Pauschale Stornogebühren Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension mit 30 %, bei Übernachtung mit Vollpension mit 40 % und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt. Das heißt, sie können 90 % des Reisepreises verlangen, bzw. 80 % wenn Frühstück im Preis enthalten war. Der Vermieter ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten! Viele Beherbergungsbetriebe verwenden pauschale Stornogebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stornobedingungen regeln die Höhe der Stornogebühren in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt. Dabei handelt es sich um eine freiwillige – für den Gast in der Regel günstigere – Regelung, zu der der Vermieter/Hotelier nicht verpflichtet ist und die von den Parteien ausdrücklich vereinbart werden muss. Rechten und Pflichten Übrigens: Nicht nur der Gast hat dem Vermieter gegenüber Verpflichtungen aus dem geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter ist dem Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast Schadensersatz zu leisten. Muss dieser in einem solchen Fall z.B. ein anderes, teureres Zimmer beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag als Schaden geltend machen

 

 

Stornorichtlinien

Wir obliegen den Rechten und Pflichten des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Im Falle einer Stornierung oder vorzeitiger Abreise wird die Ausfallzeit mit 90 % des Reisepreises berechnet, falls die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden kann. Sollten wir die Unterkunft nach Ihrer Stornierung weitervermieten können, entfallen die Stornokosten. In diesem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Übernachtungspreises, mindestens aber 50 EUR. Für den Fall einer unerwarteten Stornierung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno-Versicherung inkl. Covid-19 Absicherung (z.B. Ergo Versicherung). Diese erstattet u.a. auch, wenn ein Familienmitglied oder auch ein nichtmitreisender Angehöriger an Corona erkrankt, wie auch bei behördlich angeordneter Quarantäne! Wann ist kostenlos Stornieren des gebuchten Urlaubs möglich? • Wenn uns als Gastgeber aufgrund behördlicher Anordnung das Vermieten zu touristischen Zwecken untersagt ist. • Wenn Sie aufgrund behördlich angeordneter Ausgehbeschränkung nicht anreisen können. Wichtiger Buchungshinweis: Eine Anzahlung in vereinbarter Höhe ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten, andernfalls gilt die Buchung als unwirksam. Stornierungen, die innerhalb dieser 14 Tage durchgeführt werden, sind kostenfrei.

 

 

 

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